2. Geltungsbereich der allgemeinen Regeln
2.1 Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Produktlieferungen, Dienst- und Beratungsleistungen von grohs consulting unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Rechtsnatur. Sie regeln die Nutzung unserer Beratungen, Coachings und Trainings.
2.2 Von diesen Vertragsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB der Kunden/innen werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Auftragnehmerin braucht den AGB de/s/rAuftraggeber/s/in im Einzelfall nicht gesondert zu widersprechen, selbst wenn von de/r/m Auftragnehmer/in auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das AGB des/r Auftraggeber/s/in oder eine/s/r Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
2.3 Soweit die Beratungs-, Coaching- und Trainingsverträge oder -angebote der grohs consulting Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich dann abschließend aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des mündlichen oder schriftlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Mitwirkung der Kundin / des Kunden
3.1 Um der grohs consulting die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, verpflichtet sich der/die Kunde/in, die grohs consulting zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation des Unternehmens umfassend zu informieren.
3.2 Die von der grohs consulting gelieferten Produkte, Zwischenergebnisse und -berichte werden von de/r/m Kunden/in unverzüglich daraufhin geprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über das Unternehmen / über die Organisation zutreffen; gegebenenfalls erforderliche Korrekturen sowie Änderungswünsche werden unverzüglich entweder schriftlich oder mündlich mitgeteilt.
3.3 Der/die Kunde/in benennt grohs consulting sofern im Einzelfall erforderlich, vor der Durchführung eines Projekts eine/n verantwortliche/n Ansprechpartner/in.
4. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
4.1 Die grohs consulting behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der/m Kunden/in das Eigentum an den gelieferten Produkten bzw. Leistungen vor.
4.2 Gerät der/die Kunde/in in Zahlungsverzug, ist die grohs consulting berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu verlangen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag liegt.
4.3 Angebots- und Schulungsunterlagen z.B. für Workshops und Seminare verbleiben im Eigentum der grohs consulting. Diese behält sich alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte vor. Die Unterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch der Veranstaltungsteilnehmenden bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
5. Haftung
5.1 Die Haftung der grohs consulting für Schäden, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der grohs consulting und ihrer Mitarbeiter/innen beruhen, ist ausgeschlossen. Der/die Auftraggeber/in hat einen eintretenden Schaden nachzuweisen. Außerdem muss der/die Auftraggeber/in alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten. Eine weitere Haftung, auch die Haftung für eventuell entgangene Gewinne der/s Auftraggeber/s/in oder Dritte ist ausgeschlossen.
5.2 Die Gewährleistung: grohs consulting haftet für den Schulungserfolg nur im Rahmen der Erfolgsgarantie, die in der jeweiligen individuellen schriftlichen Vereinbarung getroffen worden ist.
5.3 Bei Verhaltenstrainings- und Coachings kann keine Erfolgsgarantie gewährleistet werden, da sich jedes Individuum zeitlich und persönlich unterschiedlich schnell bzw. langsam weiterentwickelt und jeder Mensch für sich selbst verantwortlich ist.
5.4 Kommt der/die Auftraggeber/in mit der Annahme der vereinbarten Dienste in Verzug oder auch durch Verschiebung eines fest vereinbarten Seminartermins später als zwei Wochen vor Beginn dieses Seminars, oder unterlässt / verzögert der/die Auftraggeber/in eine Mitwirkung seinerseits, so kann die Auftragnehmerin für die nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung / den vereinbarten Honorarsatz verlangen, ohne das sie die/der Auftraggeber/in zur Nachleistung verpflichten kann.
5.5 Die Auftragnehmer/in kann von ihrem Recht Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten, wenn der/die Auftraggeber/in seine/ihre Mitwirkungspflicht in einem Ausmaß verletzt, die die Erfüllung des Auftrages durch die Auftragnehmerin unzumutbar oder gar unmöglich macht. Jedoch behält die Auftragnehmer/in in diesem Fall den Anspruch auf Honorar ihrer bis dahin erbrachten Leistungen und ihr bisher entstandenen Kosten.
5.6 Bei höherer Gewalt, die der Auftragnehmerin die Leistung im Wesentlichen erschweren oder gar unmöglich machen, ist diese berechtigt, die Erfüllung zur Verpflichtung ihrer Dienstleistung in angemessener Zeit hinauszuschieben. Unter höherer Gewalt ist zu verstehen: Plötzliche Krankheit, Unfall einer Dozentin / eines Dozenten, Unwetter, Streik und andere schwerwiegende Umstände, von denen die Auftraggeberin mittelbar und/oder unmittelbar betroffen ist.
6. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
6.1 Die grohs consulting räumt dem/r Kunden/in das Recht ein, den Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.
6.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der grohs consulting zahlt der/die Kunde/in das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an die grohs consulting. Für die danach nicht mehr erbrachten vertraglichen Leistungen zahlt der/die Kunde/in 15 % des anteiligen Honorars, es sei denn, sie/er weist nach, dass der grohs consulting durch die vorzeitige Beendigung ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Die Bestimmungen des Abschnitts 4.2 sind entsprechend anzuwenden, wenn die grohs consulting den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt.
7. Anmeldungs- und Stornobedingungen, Terminverschiebungen
7.1 Anmeldungsbedingungen: Die Anmeldungen zu unseren Seminaren müssen schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt:
7.2 Die Stornierung von Aufträgen durch den/die Kunden/in ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis vier Wochen vor Seminar- / Projektbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei der Stornierung der Anmeldung bis zu vierzehn Tagen vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,- €. Danach fallen 50 Prozent der Seminargebühren an. Die Teilnahme ist jedoch an andere Interessierte (Ersatzteilnehmende) verbindlich übertragbar. Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Absage berechnen wir die volle Seminargebühr. Eventuelle Forderungen des Seminarhotels bei kurzfristigen Stornierungen gehen direkt zu Lasten des/der Vertragspartners / der Vertragspartnerin
7.3 Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail eingehen.
7.4 Die grohs consulting ist berechtigt, aus organisatorischen oder sonstigen Gründen, wie z.B. bei ungenügender Beteiligung oder bei Erkrankung des/r Dozenten/in oder höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen ein Seminar abzusagen. Es besteht in derartigen Fällen kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall erhält der/die Kunde/in unverzüglich Nachricht und die gezahlte Gebühr für das von der Absage betroffene Seminar erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten besteht nicht.
7.5 Die Verschiebung eines fest vereinbarten oder sonst von der grohs consulting bestätigten Termins innerhalb eines Projektes oder eines Workshops ist bis drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung möglich, kurzfristigere Verschiebungen sind nur mit Zustimmung der grohs consulting möglich. Dabei ist bei Terminver-schiebungen bis zu zwei Wochen vor dem fest vereinbarten Termin die Hälfte des vereinbarten Tageshonorars, bei späteren Terminverschiebungen das volle Tageshonorar fällig.
7.6 Zur Fristgewahrung müssen Terminverschiebungen schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail eingehen.
8. Rechnungsstellung, Zahlung
8.1 Die Kosten werden nach jeweils erbrachter Tagesleistung in Rechnung gestellt.
8.2 Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der grohs consulting sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
8.3 Kommt der/die Auftraggeber/in mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat diese/r ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 12 % über dem Basiszins der EZB zu zahlen.
8.4 Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages die Leistung zu erbringen. Dies ist bei Team-Coachings, Trainings und Workshops in Tagungshäusern der Fall. In diesen Fällen sind die Seminarkosten, die Seminargebühren und die darin enthaltenen Unterbringungs-kosten, vierzehn Tage vor Beginn der Maßnahme zur Zahlung fällig
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel, sofern die Kundin / der Kunde Vollkaufmann ist.
10. Datenschutz
Die der Auftragnehmerin überlassenen Daten werden mittels elektronischer Datenverarbeitung unter der Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert.